Leistungen

Leistungen

  • Beratung zu Förderprodukten der KfW
  • Bauherrenberatung
  • Beratung für Investoren, Vermieter
  • Inklusion – Beratung und Planung für Menschen mit Behinderungen

Im Wesentlichen umfasst die Projektentwicklung die Vorbereitung von Bauprojekten, wobei die Vermarktung dazu gehören kann. Die Projektentwicklung ist die Aufgabe des Bauherrn, dieser kann die Entwicklung allerdings auch an Externe delegieren. Im Neu- oder Umbau sind bei der Durchführung eines Projektes viele Einzelverträge notwendig, welche eine gute Planung, Überwachung und Koordinierung der Gewerke, Fachplaner  etc. erforderlich machen.

Zur Projektentwicklung im engeren Sinne gehören:

  • Die Prüfung des Planungsrechts
  • Die Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf Finanzierung, Rendite, Steuer und Erlöse
  • Die Festlegung der Projektziele wie z.B. Standards, Kosten, Termine etc.
  • Analyse, Strukturierung, Organisation

Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2013
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Das Leistungsbild umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen, Wiederauf- und Erweiterungsbauten, als Gesamtleistung oder als Teilleistung für einzelne Leistungsphasen.

Des Weiteren:

  • Bestandsaufnahmen
  • Aufgaben derSicherheits- und Gesundheitskoordination gem. RAB 30 Anlage C,
  • Wertermittlungen als Bau- und Bodensachverständiger.

Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI 2021
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):

  • Projektleitung
  • Projektsteuerung
  • Interne  Bau- und Projektüberwachung
  • Externe Bau- und Projektüberwachung
  • Qualitätskontrolle

Die Realisierung eines jeden Bauprojekts setzt den Abschluss unterschiedlicher Verträge voraus, da die Ressourcen oft bei Projektmanagern, Planern und ausführenden Baufirmen eingekauft werden müssen. Die Verträge regeln die Pflichten und das Zusammenwirken der Projektbeteiligten.

Nur durch ein sachgerechtes Management dieses “Vertragsnetzes” können Bauprojekte zielgerichtet gesteuert und zum Erfolg geführt werden.
Das Vertragsmanagement wird bei uns extern geregelt.

Unter Nachtragsmanagment versteht man den Umgang mit (bzw. das Management von) „Nachträgen“, also Änderungen des vertraglich geschuldeten Bausolls im Nachhinein. Gesichtspunkte wie Einfluss auf die Bauzeit, sonstige Erschwernisse etc. führen dazu, dass Nachtragsmanagment ein breit gefächertes Wissen in der Bautechnik, des Baubetriebs, der Kalkulation von Baupreisen und dadurch entstehenden juristischen Zusammenhängen erfordert.
Das Nachtragsmanagement wird extern geregelt.